Fechner: Land muss Rechtslage für Forchheimer Kartoffellandwirte schnell klären

Veröffentlicht am 01.11.2020 in AG 60plus

Für die Forchheimer Kartoffellandwirte kam es in der letzten Woche zu einer wichtigen Entscheidung im Bundesrat, wie SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner in einer Presseerklärung mitteilt:

Der Bundesrat hat eine Verwaltungsvorschrift von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verabschiedet, aus der sich die Kriterien für die Bundesländer ergeben, welche Ackerflächen zu sog. roten Gebieten erklärt werden. In diesen roten Gebieten gelten strenge Vorschriften und insbesondere das Dezember-Pflugverbot.

Dieses Pflugverbot ist aber wie die Forchheimer Kartoffellandwirte mehrfach betont hatten überlebenswichtig für sie. Wenn nicht vor Weihnachten bereits gepflügt werden kann, kündigten laut Fechner schon mehrere Landwirte an, den Kartoffelanbau in Forchheim aufzugeben.

„Ich bedauere sehr, dass Bundesregierung und die Länder im Bundesrat die viel zu strenge Verwaltungsvorschrift von Ministerin Klöckner verabschiedet haben, weil sie nur wenige Ausnahmemöglichkeiten zulässt."

Das Land müsse jetzt schnell Rechtsklarheit schaffen und alle Möglichkeiten prüfen, Forchheim aus den roten Gebieten herauszunehmen.

„Die Grundwasserbelastung durch die Forchheimer Kartoffelbauern ist nicht dramatisch. Sie werden jetzt dafür bestraft, dass in Norddeutschland Großbetriebe tatsächlich Grundwasser belasten.“ Jetzt besteht für Fechner die große Gefahr, dass es keinen Kartoffelanbau mehr in Forchheim geben wird.

Fechner weist darauf hin, dass eine Regelung erst im Jahr 2021 greift, also in diesem Jahr auf jeden Fall noch im Dezember gepflügt werden kann.

 

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