Kartoffelanbau in Forchheim bleibt möglich

Veröffentlicht am 27.05.2020 in Kreisverband

"Der Kartoffelanbau in Forchheim kann wie von den Forchheimer Landwirten gefordert durch eine Ausnahmegenehmigung wie bisher weitergehen",

das teilt SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner unter Berufung auf eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage von Fechner mit. Nach einem Vorortbesuch bei Forchheimer Landwirten hatte sich Fechner bei Landwirtschaftsministerin Klöckner dafür eingesetzt, dass die Landwirte die Kartoffelfelder wie seit Jahrzehnten üblich schon im Dezember pflügen dürfen und nicht erst im Februar eines Jahres.

Fechner verweist darauf, dass das Pflügen schon im Dezember zwingend notwendig sei, damit der Boden für den Kartoffelanbau vorbereitet ist und Schädlinge abgetötet werden in der Frostperiode. Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Uwe Feiler schrieb Fechner nun, dass zwar grundsätzlich das Pflügen im Zeitraum vom 1.12. bis 15.2. eines Jahres verboten sei. Die Landesregierung könne aber davon abweichende Regelungen treffen, wenn dies etwa wegen den besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen notwendig sei, so Staatssekretär Feiler. Feiler verweist weiter darauf, dass auch die zuständigen Behörden vor Ort Ausnahmen vom Pflugverbot zulassen können.

"Damit besteht ausreichend Flexibilität für die zuständigen Landesbehörden zur gegebenenfalls erforderlichen Anpassung es Regelungen an Besonderheiten vor Ort", so Feiler.

"Ich freue mich sehr über diese wichtige Klarstellung der Rechtslage aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dass die zuständigen Landesbörden Ausnahmen vom Pflugverbot erlassen können. Die Voraussetzungen für Ausnahmen liegen in Forchheim vor, so dass die berühmten Forchheimer Kartoffeln wie seit Jahrzehnten üblich mit Pflügen im Dezember angebaut werden können", erläutert Fechners. Jetzt sind für Fechner das Regierungspräsidium und der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Hauk gefragt, schnell die nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums mögliche Ausnahmeregelung zu erlassen. Um keine Zeit zu verlieren, hat Fechner bereits Landesminister Hauk dazu angeschrieben.

 
 

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