Briefwahl

Veröffentlicht am 28.02.2016 in Wahlen

Am Wahlsonntag verhindert oder nicht am Wohnort? Kein Problem, denn durch die Briefwahl ist es bereits jetzt möglich die Stimme für die Landtagswahl am 13. März abzugeben! Denn: Wählen ist heute von fast überall aus möglich.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Beantragung der Briefwahl funktioniert, zeigen wir hier. Das Kreuz kann dann problemlos von zu Hause aus gesetzt werden.

Ab wann kann gewählt werden?
Welche Unterlagen benötige ich für die Briefwahl?
Schon jetzt kann die Stimme zur richtungsentscheidenden Landtagswahl am 13. März 2016 abgegeben werden, denn bereits fünf Wochen vor der Landtagswahl öffnen die Rathäuser für die Stimmabgabe ihre Tore.
Es genügt die Wahlbenachrichtigung – diese wird Ihnen von ihrer Gemeinde postalisch zugeschickt und sollte bis spätestens 21. Februar 2016 eingegangen sein. Wenn Sie keine erhalten haben, können Sie die Unterlagen persönlich bei Ihrem Wahlamt abholen. Dazu benötigen Sie ein Ausweisdokument wie Reisepass oder Personalausweis.

 

WIE FUNKTIONIERT DIE BRIEFWAHL?
1. BRIEFWAHL BEANTRAGEN

Die Briefwahl muss bei der Gemeinde beantragt werden, bis spätestens 18 Uhr am Freitag vor der Wahl – also dem 11. März 2016.
Dies geht auch ganz einfach online und zwar hier.

2. VON ZU HAUSE AUS WÄHLEN

Stimme auf dem Stimmzettel abgeben.
Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag stecken und verschließen.
Wahlschein unterschreiben.

3. WAHLBRIEF VERSENDEN

Wahlbrief mit dem Stimmzettel sowie dem unterschriebenen Wahlschein versenden.
Innerhalb Deutschlands muss der Wahlbrief spätestens am 10. März versendet werden.
Die Briefwahl ist innerhalb Deutschlands portofrei! Nur wer aus dem Ausland wählt, muss den Umschlag ausreichend frankieren.

Der Zuwachs der Briefwahl ist sehr groß. Dadurch lässt sich auf eine größere Wahlbeteiligung schließen: 2011 war die Wahlbeteiligung mit 66,2 Prozent die höchste seit 15 Jahren.

Gehen Sie wählen! Für Zusammenhalt und soziale Sicherheit: Auf die SPD kommt es an!

 
 
 

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