Das wäre doch mal was: Denzlingen schafft Kita-Gebühren ab & Land ersetzt die Kosten

Veröffentlicht am 25.02.2020 in Ortsverein

„Der Denzlinger Gemeinderat hat kürzlich mehrheitlich beschlossen, ab dem 1. Januar 2021 die Elternbeiträge für die Kitas abzuschaffen. Vorausgegangen war ein Entgegenkommen des Landes Baden-Württemberg, die Kosten im Rahmen eines Modellversuches zu übernehmen.“

Diesen Beschluss des Gemeinderats gibt es leider nicht. Und die grün-schwarze Landesregierung weigert sich nach wie vor, einen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion mit dem Ziel der Streichung von Kita-Gebühren zu unterstützen.

Aber wenn doch … Was würde das für junge Familien zum Beispiel in Denzlingen bedeuten.

Für ein Kind von 3 Jahren bis zum Schuleintritt blieben bei einer Betreuungszeit von 35 Stunden/Woche 209 € monatlich in der Familienkasse, bei einem Kind unter 3 Jahren sage und schreibe sogar 376 €. Das sind bei 11 zu zahlenden Monaten satte 2.299 € beziehungsweise 4.312 € im Jahr! Leben mehr als ein Kind unter 18 Jahren in besagter Familie, ermäßigen sich diese Beiträge. Sind allerdings zum Beispiel 2 Kinder in der Kita, eines unter 3 und eines über 3 Jahren, zahlen die Eltern gleich mal rund 5.000 € jährlich. Es gibt also keine bessere, unbürokratischere und schnellere Unterstützung von Kindern und Eltern als den Wegfall der Kita-Gebühren. Wenn man diese Unterstützung will. Deshalb ist dieser Schritt in ganz unterschiedlich regierten Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern (jeweils gänzlicher Verzicht), Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und und und (jeweils teilweiser Verzicht) gegangen worden. So wie übrigens auch in Heilbronn und Künzelsau. Dort natürlich ohne Hilfe unseres schönen, wenn auch geizigen Bundeslandes. Dort tragen die Kommunen die Lasten ganz allein.

Auf den ersten Blick erschauert der geneigte Steuerzahler/ die geneigte Steuerzahlerin: Die SPD errechnet Mehrkosten von ca. 530 Millionen € jährlich, der Städtetag Baden-Württemberg gar ca. 700 Millionen €. Aber: In dieser Rechnung sind alle Kita-Gebühren enthalten, während die SPD von der Streichung der Beiträge bis zu einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden ausgeht. Aber vor allem ist das Erschauern nicht notwendig, weil die Mehrkosten bei einem Haushaltsvolumen des Landes von rund 50 Milliarden €/Jahr gerade mal circa 1 % ausmachen würden. Und wie segensreich und eindrucksvoll nimmt sich dagegen die Streichung für die betroffenen Menschen aus.

Natürlich gibt es auch heute bereits Familien, die aufgrund anderweitiger sozialer Unterstützung keine Gebühren zahlen müssen. Glücklicherweise, denn diesen Personen geht es dermaßen schlecht, dass den Kindern die Betreuung in den Kitas andernfalls gänzlich versagt bliebe. Und ja, andere Familien mit niedrigem Einkommen können Anträge auf Ermäßigung stellen. Der Verfasser hat mal gegoogelt und für dergleichen ein vierseitiges Formular beim Landratsamt Emmendingen entdeckt. Einfach ist anders. Und die Einkommensgrenzen sind nicht sehr gering.

Übrigens, ein Aspekt fehlt noch: Der der steuerlichen Behandlung der Kita-Gebühren. Sie sind zu zwei Dritteln bei den Sonderausgaben steuerabzugsfähig. Das heißt, dass eine Familie mit einem jährlichen Einkommen von, sagen wir mal, 30.000 € (hiervon steuerpflichtig ca. 25.000 €) bei bereits genannten 2 Kindern in der Kita rund 3.300 € absetzen kann. Sie würde in etwa pro Jahr 330 € Steuern sparen. Bei einem Einkommen von z. B. 53.000 € (hiervon steuerpflichtig ca. 42.000 €) betrüge die Ersparnis bereits etwa 990 €. Noch ein Beispiel? Also: Bei einem Einkommen von 74.000 € (hiervon steuerpflichtig ungefähr 59.000 €) würden über die Steuer 1.150 € ersetzt werden. Alles grob gerechnet, bei einem Elternpaar und den vorgenannten 2 Kindern.

Man sieht, auch Gleichbehandlung in Fragen der Kita-Beiträge sieht anders aus. Es sei denn, jemand ist der Auffassung, dass zum Beispiel Kleidung und Ausstattung der Kinder tatsächlich schichtenspezifisch gefördert werden sollen.

Interessant dabei ist allerdings, dass diese indirekte steuerliche Kita-Bezuschussung von Bund und Land erfolgt. Die würde bei erfolgter Gebührenfreiheit natürlich entfallen. Und bei der Gesamtbetrachtung der öffentlichen Hand die geschätzte Mehrbelastung durch Abschaffung der Elternbeiträge nennenswert senken. Wenn wiederum der Bund seinen Anteil bei der Einkommensteueranrechnung an das Land weitergeben würde …

Wem die Entwicklung von eher Aufbewahrungseinrichtungen längst vergangener Jahrzehnte zu Orten frühkindlicher Bildung bei anhaltendem kindlichen Spaß- und Spielerleben wichtig ist, sollte den Weg der Gebührenfreiheit für Kitas vom Lebensjahr Null bis zum Schuleintritt einschließlich der Kosten für Tagesmütter so schnell wie möglich beschreiten. Die Kosten für die Steuerzahler sind überschaubar und der Wegfall ist eine logische Fortsetzung der Schulgeldfreiheit (Volksschule 1919, Gymnasium 1957/58) und der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren (1970). Vielleicht fangen wir in Denzlingen damit an?

Manfred Klimanski, Pressesprecher SPD OV Denzlingen

Haben sie noch Fragen zur Gebührenfreiheit für Kitas in BW? Weitere Infos finden sie unter: https://www.spd-bw.de/kitas/ oder https://www.spd-bw.de/dl/201903_FAQs_Gebuehrenfreiheit_final.pdf

 
 

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