Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
Nach langem Ringen haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Menschenrechtsinstitut geeinigt. Der drohende Entzug des A-Status des Institutes ist damit abgewendet.
„Wir freuen uns sehr, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte auch in Zukunft in der bewährten Rechtsform eines eingetragenen Vereines seine wertvolle Arbeit weiterführen kann. Das ist vor allem unser Verdienst. Wir haben durchgesetzt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte auch in Zukunft in der Rechtsform eines Vereins seine Aufgaben in der Menschenrechtsarbeit weisungsfrei und unabhängig von staatlicher Einflussnahme wahrnehmen kann.