Sicherheit und Bürgerrechte gehören zusammen! Sicher sein und sich sicher fühlen!

Veröffentlicht am 17.07.2007 in Politik

Das berechtigte Sicherheitsinteresse der Menschen
zu wahren und zu schützen, ist zentrale Aufgabe
des Staates. Die SPD-geführte Bundesregierung hat
nach den Anschlägen in den USA am 11. September
2001 konsequent und mit Augenmaß gehandelt.

Die Bundesrepublik ist in der Strafverfolgung und
der Gefahrenabwehr gut aufgestellt, um auf die
unverändert hohe weltweite Terrorbedrohung reagieren
zu können. Die SPD wird auch in Zukunft dafür
sorgen, dass die Menschen in Deutschland sicher
sind und sich auch sicher fühlen.

Die SPD ist die Partei der inneren
Sicherheit und der Bürgerrechte.
Sicherheit und Bürgerrechte sind zwei Seiten der
gleichen Medaille. Wir schützen das eine genau so
wie das andere. Wir halten an unseren freiheitlichdemokratischen
Rechtsprinzipien fest. Das ist das
erste Gebot der geistigen Abwehr von Extremismus
und Terrorismus: Die Grundrechte und die grundlegenden
Prinzipien des Rechtsstaates sind keine Variablen,
die je nach Belieben uminterpretiert werden
können. Sie bleiben für uns unantastbar.

Jede zusätzliche Forderung nach neuen Maßnahmen
oder schärferen Gesetzen muss nicht nur
dahin gehend geprüft werden, ob dies tatsächlich
mehr Sicherheit bringen könnte. Alle Maßnahmen
und Gesetze müssen auch mit den
Grundwerten unserer Verfassung vereinbar sein.

Das Bundeskriminalamt im Kampf gegen
den internationalen Terrorismus stärken.

Die SPD hat dafür gesorgt, dass mit der ersten
Stufe der Föderalismusreform das Bundeskriminalamt
mit einer eigenen Ermittlungskompetenz
im Kampf gegen den internationalen Terrorismus
ausgestattet wurde (Artikel 73 Absatz 1 Ziffer 9a
Grundgesetz). Mit der Novelle des BKA-Gesetzes
gilt es jetzt, diese Befugnisse im Einzelnen zu regeln.
Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt
seit Wochen vor. Darin sind viele wichtige und
unumstrittene Ermittlungsinstrumente für den
Kampf gegen den internationalen Terrorismus
enthalten, auf die das BKA dringend wartet.

Leider kann das BKA von diesen Befugnissen zur
Zeit noch keinen Gebrauch machen, da das Gesetzesverfahren
durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aufgehalten wird. Er verknüpft unnötigerweise
die Novelle des BKA-Gesetzes mit
dem umstrittenen Instrument der Online-Durchsuchung.

Mit diesem Instrument sollen mittels eines
heimlich eingeschleusten Virusprogramms
sämtliche Daten des PC-Inhabers ohne sein Wissen
über die Internetverbindung auf einen Polizeicomputer
gespeichert werden, um sie nach belastenden
Informationen durchforsten zu können.

Die SPD hat bei der Online-Durchsuchung noch erheblichen
Klärungsbedarf: Handelt es sich wirklich
um ein taugliches Mittel im Kampf gegen den Terrorismus?
Gibt es überhaupt technische Möglichkeiten und Notwendigkeiten? Ist ein solcher tiefer und geheimer Eingriff in die verfassungsrechtlich
geschützte informationelle Selbstbestimmung
durch das Grundgesetz noch gedeckt?

Wir müssen das BKA-Gesetz jetzt novellieren, um
die Sicherheitslage in Deutschland zu verbessern.
Das BKA muss arbeiten können. Die Forderung von
Wolfgang Schäuble, die Online-Durchsuchung unbedingt
mit dem vorliegenden Gesetz zu verknüpfen
ist unnötig und gefährdet die Sicherheit.

Kein neuer Straftatbestand
„Verschwörung“.

Wolfgang Schäuble hat einen neuen Straftatbestand
der Verschwörung gefordert. Als Vorbild
nannte er entsprechende Vorschriften in den USA.
Gemeint ist damit die Möglichkeit, Terrorverdächtige,
bei denen kein konkreter Tatverdacht einer
Straftat vorliegt, vorsorglich in Gewahrsam nehmen
zu können. Wenn aber kein konkreter Tatverdacht
vorliegt, bestraft man mit einem solchen
Tatbestand eine extreme Gesinnung. Das kommt
einem Gesinnungsstrafrecht gleich, das Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten aus voller
Überzeugung ablehnen.

Das gültige Strafgesetzbuch enthält eine rechtsstaatlich
einwandfreie Möglichkeit jene zu bestrafen,
die sich verabreden ein Verbrechen zu begehen
(§ 30 Absatz 2 Strafgesetzbuch). Insofern besteht
kein Bedarf sich an US-Amerikanischen Strafnormen
ein schlechtes Beispiel zu nehmen.

Keine anlassunabhängige Tötung von
Extremisten – kein „Target Killing“.

Wir führen keinen Krieg gegen Terroristen, sondern
wir bekämpfen extremistisch motivierte
Schwerstkriminalität!
Wir widersetzen uns einer
Militarisierung der Kriminalitätsbekämpfung. So
wenig, wie wir es seinerzeit zugelassen haben,
dass RAF-Terroristen für sich einen „Kombattanten-
Status“ reklamieren konnten, so müssen wir
auch heute Terroristen als das behandeln, was sie
sind: gefährliche Kriminelle.

Es ist mit unserem Rechtsstaat völlig unvereinbar,
wenn der Staat ohne konkreten Anlass einen des
Terrorismus Verdächtigen auf Verdacht tötet, sobald
er dessen Aufenthalt kennt. Ein solches, von
den US-Amerikanern als „Target Killing“ bezeichnetes
Vorgehen, ist nach unserer Rechtsordnung
als Totschlag zu werten. Denn schon die anlassbezogene
Tötung von Kriminellen („finaler Rettungsschuss“)
liegt auf der Grenze dessen, was
unsere Verfassung erlaubt. Grundsätzlich muss
also auch hier gelten: Terroristen sind dingfest zu
machen und durch ein ordentliches Gerichtsverfahren
ihrer gerechten Strafe zuzuführen!

Keine Befehlsgewalt der Bundeswehr
im Inneren.

Die Bundeswehr spielt im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus eine wichtige Rolle – aber
nicht im Inland! Ihr Einsatz wird der ungleichgewichtigen
Bedrohung durch Terroristen im Inland
nicht gerecht.

Polizei und Nachrichtendienste sind auf die Auseinandersetzung
mit einem Gegner, der im Verborgenen
agiert, vorbereitet. Sie müssen mit Prävention
und Aufklärung verhindern, dass es zu
Terroranschlägen kommt.

Den Bestrebungen von CDU/CSU, die Bundeswehr
auch im Inland einzusetzen, werden wir weiter mit
aller Kraft entgegentreten. Mit der SPD wird es keine
Militarisierung der Innenpolitik in Deutschland
geben!

Bezüglich See- und Luftsicherheit: Hier halten wir
uns an den Koalitionsvertrag! Wir wollen, dass
Luftwaffe und Marine der Polizei Amtshilfe bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben leisten können. Mehr
nicht!

 
 

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