Strafbarkeitslücken zur Terrorismusbekämpfung schließen

Veröffentlicht am 27.02.2015 in Pressemitteilungen

Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtspolitik und Verbraucherschutz;
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Im Deutschen Bundestag wird heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten debattiert. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Strafbarkeit der Ausreise in terroristischer Absicht sowie die Finanzierung terroristischer Taten.

„Wir müssen verhindern, dass Dschihadisten aus Deutschland ausreisen, um im Ausland Gewalttaten zu begehen oder sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen. Deshalb wollen wir schon die Ausreise mit terroristischen Absichten unter Strafe stellen, auch um gerade junge Männer, die sich von Terroristen verführen und anwerben haben lassen, vor sich selbst zu schützen.

Außerdem müssen wir Finanzkanäle von Terrororganisationen trocken legen. Durch unsere Neuregelung werden nun auch kleinere Zuwendungen an Terroristen unter Strafe gestellt.

Die schärfsten Gesetze bringen nichts, wenn ihre Anwendung an Personalmangel scheitert. Die SPD hat sich deshalb in den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Generalbundesanwalt neue Stellen für die Bekämpfung Terrorismus erhält. Zudem haben wir der Bundespolizei 20 Millionen Euro pro Jahr mehr für Ausrüstung und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und 405 zusätzliche Stellen geschaffen.

Nicht erforderlich ist die Wiedereinführung eines Straftatbestandes Sympathiewerbung, weil es bis zu deren Abschaffung durch die rot-grüne Bundesregierung 2002 keine diesbezüglichen Verurteilungen gab. Wer Mitglieder für Terrororganisationen, wie etwa den IS, anwirbt, macht sich auch nach den heute geltenden Gesetzen strafbar.“

 

Homepage Dr. Johannes Fechner

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