Vergabemodus (Antrag)

Veröffentlicht am 24.02.2009 in Fraktion

Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf, das heimische Handwerk künftig stärker an den Aufträgen der Stadt im Rahmen des Konjunkturprogramms zu beteiligen. Die Verwaltung solle sich deshalb künftig an den höheren Wertgrenzen orientieren, die für die Vergabe öffentlicher Aufträgen gelten. Dadurch werden Arbeitsplätze gesichert und der Mittelstand gestärkt.

Die höheren Grenzwerte werden jetzt vom Land eingeführt, um das geplante Konjunkturprogramm schneller nutzen zu können. Das Wirtschaftsministerium hat dabei einem entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion zugestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass Städte und Gemeinden ihre neuen Aufträge ohne große bürokratische Hürden vergeben können.

Die neue Regelung ist auf zwei Jahre befristet. Die Kommunen können Aufträge für Bauleistungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ohne Ausschreibung freihändig an Unternehmen vergeben. Bei Aufträgen bis zu einer Million Euro reicht eine beschränkte Ausschreibung unter wenigen Unternehmen aus. Bei Dienstleistungen und Einkäufen können die Vergaben bis zu 100.000 Euro freihändig oder nach einer beschränkten Ausschreibung erfolgen.

Bislang mussten die Aufträge ab einem geringen Volumen öffentlich ausgeschrieben und von der Verwaltung oder dem Gemeinderat an den Geringstbietenden vergeben werden. Von dieser Regelung haben nicht selten Unternehmen profitiert, die durch Dumpinglöhne Preise anbieten konnten, bei denen der heimische Mittelstand nicht mitgekommen ist. Künftig können durch die Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht gezielt Angebote von Handwerkern und mittelständischen Unternehmern aus der Stadt gezielt eingefordert werden. Damit wird die Lage der heimischen Betriebe verbessert.

 

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