Grün-Rot verbessert den Wohnraumbedarf der Studierenden in Baden-Württemberg

Seit 2012 wurden die Zuschüsse für Studierendenwerke um 4,5 Mio. Euro erhöht, sodass zwischen 2011 und 2013 insgesamt 2.200 neue Wohnheimplätze gefördert werden konnten.

SPD-Abgeordnete fordern CDU auf, den Konsens beim Ausbau der Rheintalbahn fortzuführen

Die drei südbadischen SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Wölfle (Emmendingen), Gabi Rolland (Freiburg) und Christoph Bayer (Breisgau) zeigen sich verwundert über die aktuelle Pressemitteilung ihrer CDU-Kollegen Marcel Schwehr, Patrick Rapp und Nicole Razavi.

SPD-Kreisverband Emmendingen ist entsetzt über die jüngsten Äußerungen von Peter Hauk in Emmendingen

Der SPD-Kreisverband zeigt sich entsetzt über die Schuldzuweisungen des noch amtierenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Hauk an das französische Satiremagazin Charlie Hebdo. „Dass Hauk Charlie Hebdo indirekt vorwirft, durch Religionssatire schuld an den Morden und Abschlachten von 17 unschuldigen Menschen zu sein, ist geschmacklos, falsch und völlig absurd.“, erklärte SPD-Kreisvorsitzender Johannes Fechner. Während in Deutschland Millionen Menschen ihre Solidarität und Trauer mit Charlie Hebdo zeigen, hat Hauk nichts Besseres zu tun, als die schrecklichen Anschläge parteipolitisch zu missbrauchen.

Johannes Fechner fordert als Konsequenz aus den schrecklichen Pariser Anschlägen

So müsse schon die Ausreise von Dschihadisten in Terrorcamps verhindert werden durch einen Straftatbestand, der schon die Ausreise mit terroristischen Absichten unter Strafe stellt. Zudem soll zukünftig Dschihadisten der Personalausweis und nicht nur der Reisepass entzogen werden können, um Ausreisen zu verhindern.

Syndikusanwälte können in Versorgungswerken bleiben

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter:

Bundesjustizminister Heiko Maas hat Eckpunkte für eine Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt. Juristinnen und Juristen können danach auch als Angestellte in Unternehmen anwaltlich tätig sein und in den anwaltlichen Versorgungswerken versichert bleiben. Das Bundessozialgericht hatte dies aufgrund der bisherigen Rechtslage abgelehnt.